Berufsdermatologie
Hauterkrankungen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit. Oberste Priorität hat die Heilung von geschädigtem Hautgewebe. Hierfür steht ein vielfältiges Spektrum an Therapie- und Präventionsmaßnahmen zur Verfügung. Auf diese Weise versuchen wir primär sicherzustellen, dass Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können.
Leistungen welche in der Regel keine gesetzlich Kassenleistungen sind, wie zum Beispiel die Übernahme von Pflege- Lichtschutzprodukten, Licht-/Lasertherapie und Photodynamische Therapie, werden beim Vorliegen der Anerkennung durch die BG (Berufsgenossenschaft) übernommen.
Hautkrebs
Plattenepithelkarzinome oder multiple Aktinische Keratosen (BK 5103)
Durch beruflich bedingte Sonneneinstrahlung zum Beispiel bei Outdoorworkern (Personen, die tagsüber draußen arbeiten und vermehrter Sonnenstrahlung ausgesetzt sind): wie z.B. Gärtner, Straßenbauarbeiter, Maurer, Winzer, Sportlehrer und Postboten.
Handekzeme
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen durch hautreizende Stoffe oder Allergene (BK 5101)
Handekzeme und/oder z.B. eine Verschlechterung einer bestehenden Hauterkrankung wie Neurodermitis oder Psoriasis durch beruflich bedingte Hautbelastung: zum Beispiel bei Pflegeberufen, Friseurberufe, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Gesundheitspersonal, Küchenpersonal, Metallarbeiterinnen und -arbeiter, Erzieherberufe sowie Mitarbeiter im Einzelhandel.